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Photovoltaik

Neue KfW-Förderung für private Ladestationen ab Ende September

Programm 442 mit Kombi-Förderung für Wallbox, PV-Anlage, Speicher

Ab dem 26.9.2023 kann sie beantragt werden - die neue Förderung für private Ladestationen.
Das KfW-Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos - 442" bietet maximal 10.200 Euro Zuschuss für die Kombination von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher.

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Voraussetzung für die Förderung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto vorhanden oder bereits bestellt ist.
Ladestation, Photo­voltaik­-Anlage und Solar­strom­speicher müssen fabrik­neu angeschafft oder erweitert werden, dürfen zum Zeit­punkt der Antragstellung aber noch nicht bestellt sein. Außerdem ist die Nutzung von Strom aus 100 % erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) Fördervoraussetzung.
Die FAQ der KfW auf der Programmseite geben genau Aufschluss, wann eine Förderung noch möglich ist, wenn bereits eine PV-Anlage, Wallbox oder ein Speicher vorhanden ist.

Was wird mit dem Zuschuss gefördert?

  • Der Kauf einer neuen Lade­station / Wallbox mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
  • Der Kauf einer neuen Photo­voltaik­-Anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • Der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • Der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Wie hoch ist der Zuschuss für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher?

Der KfW-Zuschuss setzt sich aus mehreren Teil­beträgen zusammen:

Für die Ladestation / Wallbox: 600 Euro pauschal (bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal)
Bei einer bidirektionalen Ladestation kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Strom­netz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz.
So kann das Elektroauto über­schüssigen Strom bei Bedarf wieder ab­geben und damit das Strom­netz entlasten.
Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Wichtig: Die Zuschüsse können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden!

Eine Liste der förderfähigen Ladestationen soll im Laufe des September auf der KfW-Programmseite veröffentlicht werden.

Die Förderrichtlinie "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" kann auf den Seiten des Bundesanzeigers vom 4.9.2023 abgerufen werden.

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Sonnenstrom: selbst gemacht, selbst genutzt!

Wieso nicht einfach die Energie nutzen, die schon da ist? Die Sonne scheint sowieso aufs
Dach. Mit Photovoltaik-Modulen wandeln wir genau diese Energie in elektrischen Strom um.
Und das Beste:
Sie beziehen sicher Energie aus schier unerschöpflicher Quelle. Dabei deckt die PV-Anlage
nicht nur den eigenen Strombedarf, sondern ist auch eine zuverlässige und nachhaltige
Alternative zu Heizöl-, Gas- und Holzheizungen. Auch Elektroautos werden so noch
umweltfreundlicher – mit Wallboxen laden Sie die Batterie direkt zuhause auf.

Das perfekte Angebot

Wie groß muss eine Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus sein?

Eine Solaranlage für ein Einfamilienhaus sollte zwischen 5- und 10 kWp (Kilowatt Peak) groß sein. Moderne PV-Anlagen benötigen etwa 3 Solarmodule für 1 kWp Leistung. Demzufolge kommen 15- bis 30 Solarpaneele auf das Dach.

Wie viel kW sind steuerfrei?

Ab 2023 gilt die Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kW. Das wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen.

Warum darf ich nur 600 Watt einspeisen?

Sollten Verbraucher mit ihrer Mini-Solaranlage 600 Watt Einspeiseleistung überschreiten, dann sind Anmeldung und Installation der Solaranlage erschwert. Zwar sind Anmeldung und Installation der Solaranlage immer notwendig, doch bei einer Mini-Photovoltaikanlage mit weniger als 600 Watt denkbar einfach.     Photovoltaik Papenburg, Photovoltaik Pohl

Wie viel Solarstrom darf ich selber nutzen?

Mit einer PV-Anlage von 5 kWp können ca. 30 % des produzierten Stroms selbst genutzt werden. Mit einem integrierten Speichersystem ist es möglich, weitere 35 % des erzeugten Stroms selber zu verbrauchen – der Anteil des Eigenverbrauchs steigt auf bis zu 65 %.

Ist Nulleinspeisung erlaubt?

Anlagen können als Nulleinspeise-Anlage betrieben werden, auch wenn eine Einspeisung nicht möglich oder erwünscht ist, solange die erzeugte Energie zu 100 % selbst verbraucht wird.

Photovoltaik Papenburg, Photovoltaik Pohl

Telefon: +49 4961 9908307